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Verkaufs-
und Lieferbedingungen
der Firma Alfred Haasis Formenbau GmbH -
nachstehend Verkäufer genannt
1.Geltung der Bedingungen
Die Lieferungen, Leistungen und Angebote des Verkäufers erfolgen ausschließlich
aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Diese gelten somit auch für alle
künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich
vereinbart werden. Mit Erteilung des Auftrags erkennt der Besteller unsere
Geschäftsbedingungen an.
2. Vertragsabschluss
2.1 In Prospekten, Anzeigen usw. enthaltene Angebote sind - auch
bzgl. der Preisangaben - freibleibend und unverbindlich. An speziell ausgearbeitete,
schriftliche Angebote hält sich der Verkäufer 30 Kalendertage gebunden.
2.2 Der Besteller ist vier Wochen an seinen Auftrag gebunden. Aufträge
bedürfen zur Rechtswirksamkeit der schriftlichen Bestätigung des Verkäufers.
2.3 Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen sind nur gültig, wenn
der Verkäufer sie schriftlich bestätigt.
3. Preise und Zahlungen
3.1 Unsere Preise verstehen sich ab Werk, zuzüglich gesetzlicher
Umsatzsteuer.
3.2 Die Preise sind freibleibend. Es gelten die am Tage der Lieferung
gültigen Preise. Änderungen aufgrund der Marktsituation behalten wir uns
ohne Ankündigung vor.
3.3 Die Rechnungen sind zahlbar: 1/3 Anzahlung nach Eingang der
Auftragsbestätigung, 1/3 sobald der Besteller mitgeteilt worden ist, dass
die Hauptteile versandbereit sind, der Restbetrag spätestens zum 15. Des
auf der Rechungsstellung folgenden Monats, rein netto ohne Abzug. Nach
Ablauf von 14 Tagen gerät der Besteller ohne ausdrückliche Mahnung in
Verzug.
3.4 Gerät der Käufer in Verzug, so ist der Verkäufer berechtigt,
von dem betreffenden Zeitpunkt ab Zinsen in Höhe es von den Geschäftsbanken
berechneten Zinssatzes für offene Kontokorrentkredite zuzüglich der gesetzlichen
Umsatzsteuer zu berechnen. Sie sind dann niedriger anzusetzen, wenn der
Käufer eine geringere Belastung nachweist.
3.5 Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn der Verkäufer
über den Betrag verfügen kann. Im Falle eines Schecks gilt die Zahlung
erst dann als erfolgt, wenn der Scheck eingelöst wird. Gebühren und Spesen
gehen zu Lasten des Bestellers.
3.6 Die Ablehnung von Schecks oder Wechseln behält sich der Verkäufer
ausdrücklich vor. Die Annahme erfolgt stets nur zahlungshalber. Diskont-
und Wechselspesen gehen zu Lasten des Käufers und sind sofort fällig.
3.7 Der Verkäufer ist berechtigt, trotz anderslautender Bestimmungen
des Käufers Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schulden anzurechnen,
und wird den Käufer über die Art der erfolgten Verrechnung informieren.
Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so ist der Verkäufer berechtigt,
die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf
die Hauptleistung anzurechnen.
3.8 Wenn dem Verkäufer Umstände bekannt werden, die die Kreditwürdigkeit
des Bestellers in Frage stellen, insbesondere eine Scheck nicht einlöst
oder seine Zahlungen einstellt, oder wenn dem Verkäufer andere Umstände
bekannt werden, die die Kreditwürdigkeit des Bestellers in Frage stellen,
so ist der Verkäufer berechtigt, die gesamte Restschuld fällig zu stellen,
auch wenn er Schecks angenommen hat. Der Verkäufer ist in diesem Fall
außerdem berechtigt, Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen zu verlangen.
3.9 Der Käufer ist zur Aufrechnung, Zurückbehaltung oder Minderung,
auch wen Mängelrügen oder Gegenansprüche geltend gemacht werden, nur berechtigt,
wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt worden oder unstreitig
sind.
4. Lieferung
4.1 Die Lieferung erfolgt ab Werk Balingen. Ab Übergabe der Ware an
das Transportunternehmen gilt die Lieferung als erfüllt du reist auf Gefahr
und Risiko des Empfängers. Wird der Versand auf Wunsch des Käufers verzögert,
geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf ihn über.
4.2 Werden besondere Versandarten gewünscht, gehen diese zu Lasten
des Bestellers.
4.3 Teillieferungen sind grundsätzlich möglich und gelten als selbständiges
Geschäft.
5. Lieferzeiten
5.1 Liefertermine oder -fristen die verbindlich oder unverbindlich
vereinbart werden könne, bedürfen der Schriftform.
5.2 Höhere Gewalt, Streiks, Lieferverzögerungen Dritter, Krankheit
u. a. entbindet uns von der Lieferpflicht. Lieferverzögerungen berechtigen
nicht vom Auftrag zurückzutreten oder Schadenersatz zu verlangen.
5.3 Die Lieferpflicht erlischt auch, wenn Rechnungen offen stehen
oder Nachteiliges über die Bonität des Auftraggebers in Erfahrung gebracht
wird.
6. Eigentumsvorbehalt
6.1 Bis zur Erfüllung aller Forderungen, die dem Verkäufer aus
jedem Rechtsgrund gegen den Besteller jetzt oder künftig zustehen, behält
sich der Verkäufer das Eigentum an den gelieferten Waren (Vorbehaltsware).
Dies gilt auch dann, wenn die Ware weiterverarbeitet oder -verkauft wurde.
6.2 Bei Zugriff Dritter - insbesondere Gerichtsvollzieher - auf
die Vorbehaltsware wird der Besteller auf das Eigentum des Verkäufers
hinweisen und diesen unverzüglich benachrichtigen.
6.3 Bei vertragswidrigem Verhalten des Bestellers - insbesondere
bei Zahlungsverzug - ist er Verkäufer berechtigt, die Vorbehaltsware auf
seine Kosten zurückzunehmen. In de Zurücknahme sowie in der Pfändung der
Vorbehaltsware durch den Verkäufer liegt kein Rücktritt vom Vertrag.
7. Gewährleistung und Mängelrügen
7.1 Des Besteller hat unsere Lieferung unverzüglich nach Erhalt
zu überprüfen. Sollten Mängel festgestellt werden, müssen diese spätestens
8 Tage nach Erhalt der Ware schriftlich bei uns vorliegen.
7.2 Liegt ein Mangel vor der bei sofortiger Überprüfung nicht erkannt
werden konnte, muss die Mängelrüge innerhalb der gesetzlichen Gewährleistungspflicht
(6 Monate) bei Feststellung unverzüglich schriftlich erfolgen. Die Gewährleistungsfrist
beginnt mit dem Datum der Lieferung.
7.3 Bei berechtigter Reklamation behalten wir uns die Wahl einer
Gutschrift oder Ersatzlieferung vor. Es ist uns gestattet, die gelieferte
Ware innerhalb einer angemessenen Frist nachzuarbeiten. Ersetzte Teile
gehen in unser Eigentum über. Sie sind uns frei Haus zurückzusenden.
7.4 Die mangelhaften Liefergegenstände sind im Zustand, in dem
sie sich im Zeitpunkt der Feststellung des Mangels befinden zur Besichtigung
durch den Verkäufer bereitzuhalten. Ein Verstoß gegen die vorstehenden
Verpflichtungen schließt jedwede Gewährleistungsansprüche gegenüber dem
Verkäufer aus.
7.5 Bei entstandenen Schäden durch unsachgemäß vorgenommene Änderung
oder Instandsetzungsbemühungen des Bestellers oder Dritten ohne unsere
Genehmigung, wird die Haftung daraus entstandener Folgen bzw. Schäden
aufgehoben.
7.6 Die Mangelhaftung bezieht sich nicht auf Schäden die nach dem
Gefahrenübergang infolge nachlässiger oder fehlerhafter Behandlung, übermäßiger
Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel oder physikalischer bzw. chemischer
Einflüsse entstehen.
8. Haftungsbegrenzung
Schadensersatzansprüche aus positiver Forderungsverletzung, aus Verschulden
bei Vertragsabschluss und aus unerlaubter Handlung, sind sowohl gegen
den Verkäufer als auch gegen seine Erfüllungs- bzw. Verrichtungshilfen
ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig
verursacht wurde.
9. Erfüllungsort, anwendbares Recht, Gerichtsstand, Teilnichtigkeit
9.1 Erfüllungsort ist Balingen
9.2 Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen
zwischen Verkäufer und Besteller gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
9.3 Soweit der Besteller Vollkaufmann i. S. des Handelsgesetzbuchs,
juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches
Sondervermögen ist, ist Balingen ausschließlicher Gerichtsstand für all
sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden
Streitigkeiten.
9.4 Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder
eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder
werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder
Vereinbarungen nicht berührt.
Alfred Haasis Formenbau GmbH
Im Winkel 12
72336 Balingen-Streichen
Telefon 07433 / 21745
Telefax 07433 /21705
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